Im Vertragsrecht befassen wir uns schwerpunktmäßig mit dem Kaufrecht, dem Dienst- und Werkvertragsrecht (einschließlich Reisevertragsrecht) und dem Gesellschaftsrecht.
Die Gewährleistung ist oft das zentrale Thema. Ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit besteht dabei in der detaillierten Analyse (Rechtsbeziehungen der Vertragspartner, Haftungs- und Gewährleistungsfragen innerhalb der Lieferkette, inhaltliche angemessene Ausgestaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihre wirksame Einbeziehung, Überwachung der Widerrufs-, Ausschluss- und Verjährungsfristen usw.) und anschließenden erfolgreichen Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten.
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