Die Betreuung beginnt nach Absprache mit unseren Mandanten entweder mit einer letzten außergerichtlichen Mahnung oder direkt mit der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens. Vor jeder Einleitung des gerichtlichen Verfahrens werden die Liquidität des Gegenübers mittels Online-Recherche geprüft und die Handlungsvarianten aufgezeigt, um unnötige Kosten zu vermeiden (z.B. im Falle eines bereits laufenden Insolvenzverfahrens). Auch Informationen über bereits abgegebene Vermögensauskünfte gegenüber dem Gerichtsvollzieher werden auf diesem Wege ermittelt.
Ratenzahlungsvereinbarungen werden bei Vorliegen des Einverständnisses unserer Mandanten mit den Schuldnern geschlossen und überwacht. Die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung werden optimal genutzt, so dass direkt auf die Vermögenswerte des Schuldners zugegriffen werden kann. Im Falle des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nehmen wir den Kontakt mit den vorläufigen Insolvenzverwaltern direkt nach der öffentlichen Bekanntmachung auf, damit gleich zu Beginn die Gläubigerinteressen auch im Eröffnungsverfahren mit berücksichtigt werden.
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwälte
Daniela Treiber
Claus-Peter Bittmann
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