Wir vertreten unsere Mandanten von der Erstberatung nach einer Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung und auch darüber hinaus. Die Mandanten werden darauf hingewiesen, was bei einer Trennung zu beachten ist, insbesondere im Hinblick auf Unterhaltsansprüche und die Vermögensauseinandersetzung, damit sofort nach der Trennung die richtigen Weichen gestellt werden.
Wir vertreten die Mandanten in allen Folgesachen, die mit der Scheidung zusammenhängen, wie zum Beispiel Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Hausratsteilung, Wohnungszuweisung, Umgangsrecht sowie Sorgerecht, und sichern die Ansprüche der Mandanten gegebenenfalls im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes.
Darüber hinaus vertreten wir die Mandanten auch nach einem rechtskräftigen Scheidungsurteil im Hinblick auf bestehende Unterhaltstitel und deren Überprüfung bzw. Abänderung.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt
Roman Seute
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