Armin Pfenning, Roman Seute, Daniela Treiber und Claus-Peter Bittmann sind Rechtsanwälte und Notare.
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften und von Tatsachenfeststellungen. Dabei ist er unabhängig und unparteilich. Dies unterscheidet ihn von einem Rechtsanwalt, der die Interessen nur einer Partei vertritt.
Dem Notar sind hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege übertragen. Die vorsorgende Rechtspflege dient dem Schutz der Beteiligten vor rechtlichen Nachteilen bei besonders bedeutenden persönlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen.
Deshalb hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass bestimmte Rechtsgeschäfte wirksam nur durch Beurkundung oder Beglaubigung vor einem Notar vorgenommen werden können.
Notare sind unter anderem zuständig für:
- Adoptionen und Sorgerechtserklärungen
- Auseinandersetzungen bezüglich des Nachlasses
- Dingliche Grundstücksbelastungen, wie Grundschulden, Dienstbarkeiten sowie Wohn- und Nutzungsrechte
- Ehe- und Partnerschaftsverträge
- Erb- und Pflichtteilsverzichte
- Erbbaurechtsbestellungen
- Erbscheinsanträge und Ausschlagung von Erbschaften
- Gesellschaftervereinbarungen, Treuhandverträge und Verpfändungen von Gesellschaftsanteilen
- Gründung von Kapitalgesellschaften
- Immobilienkaufverträge
- Strukturveränderungen wie Kapitalmaßnahmen oder Satzungsänderungen
- Testamente und Erbverträge
- Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
- Überlassungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge
- Unternehmensumwandlungen und -nachfolgen
- Veräußerung von Geschäftsanteilen an Gesellschaften
- Vollmachten
- Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
Weitere Informationen
finden Sie unter https://www.notar.de/der-notar/berufsbild.
Der Notar ist gemäß § 17 I S. 1 Bundesnotarordnung (BnotO) gesetzlich verpflichtet, für seine Tätigkeit die nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben – nicht mehr und nicht weniger. Jede Art von Gebührenvereinbarungen ist unzulässig.
Hierzu finden Sie weitere Informationen unter https://www.notar.de/themen/notarkosten.